KFZ Gutachter Kaiserslautern

Ihr geprüfter KFZ-Sachverständiger und Prüfingenieur der TÜV NORD für KFZ Wert- und Schadengutachten in Kaiserslautern und Umgebung für PKW, LKW, Motorrad und Wohnmobile. 

Ihre wichtigsten Rechte nach einem Unfallschaden als Geschädigte/r

 

  • Freie Wahl eines Gutachters / Sachverständigen
  • Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
  • Freie Wahl einer Reparaturwerkstatt
  • Erstattung von Mietwagenkosten oder  Nutzungsausfallentschädigung 
  • Wahl zwischen Reparatur oder Auszahlung der Reparaturkosten (fiktive Abrechnung) 

Wann und Warum brauchen Sie einen Gutachter?

Ist Ihre Unfallschaden als Geschädigter höher als ca. 750 Euro, dann haben Sie das Recht einen Sachverständigen heranzuziehen, um Ihre Ansprüche bei der gegnerische Versicherung geltend zu machen.

Vorsicht!! 

Bei einem unverschuldeten Unfall wird die gegnerische Versicherung versuchen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Bitte lassen Sie nicht zu, dass die Versicherung ihre Gutachter beauftragt.
Da der Gutachter von der gegnerischen Versicherung oft im Interesse dessen und nicht neutral handelt, was den Schadensumfang und die Reparaturkosten angeht.
Die gegnerische Versicherung wird bei jeder Gelegenheit Ihre Schadenshöhe zu kürzen, deshalb sollen Sie einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen suchen.
Nur so können Sie sicher sein, dass der Schaden neutral und objektiv begutachtet wird. Die Kosten für das Gutachten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.  

Lassen Sie Sich bitte nicht auf Lockangebote wie Ersatzfahrzeug und Bring- und Holservice in die Werkstatt ein!

Wertminderung nach einem unverschuldetem Unfall!

Im Rahmen der Reparatur eines unfallbeschädigten Fahrzeugs kann unter besonderen Voraussetzungen eine Wertminderung eintreten.
Bei einem selbstverschuldeten Unfall (Kaskoschaden) kann anhand der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) der jeweiligen Versicherungsgesellschaft ermittelt werden, ob ein Wertminderungsanspruch durch den Versicherungsvertrag gedeckt ist. Bei Kaskoschäden ist dies jedoch in der Regel nicht der Fall.
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) hat der Geschädigte im Rahmen der Schadensregulierung einen gesetzlichen Wertminderungsanspruch gegen den Unfallgegner oder deren Haftpflichtversicherung, wenn die notwendigen Voraussetzungen für eine Wertminderung vorliegen.
Die Prüfung dieser Voraussetzungen und die Berechnung der Höhe der Entschädigung erfolgt in der Regel durch den beauftragten Kfz-Sachverständigen.



Wirtschaftlicher Totalschaden

Wenn die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert  

sind, handelt es sich in der Regel um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Sie erhalten von der Versicherungsgesellschaft den Wiederbeschaffungswert (eines gleichwertigen Fahrzeugs) abzüglich des Restwerts Ihres Unfallfahrzeugs.
Die 130% Grenze: Wenn die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen, können Sie Ihr Fahrzeug unter Umständen noch reparieren lassen.

Kaskoschaden

Bei einem selbst verschuldeten Unfall (Kaskoschaden) ist der Kaskoversicherer weisungsberechtigt und somit hat er das Recht, einen Sachverständigen zu beauftragen. Sind Sie mit dem Schadengutachten nicht einverstanden, hat Sie die Möglichkeit, den Vollkaskogutachten anzufechten. Ich berate Sie hierzu gerne. 

Für mehr Infos kontaktieren Sie mich!